Rückgewähr der Grundschuld
Bei vielen Immobilienkrediten wird als Absicherung eine Grundschuld ins Grundbuch der jeweiligen Immobilie eingetragen. Diese bleibt so lange bestehen, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, kann der Eigentümer der Immobilie die Rückgewähr der Grundschuld beantragen. Dabei wird die eingetragene Grundschuld im Grundbuch der Immobilie entweder komplett gelöscht oder aber an einen anderen Gläubiger abgetreten.
Weiterhin ist es möglich, dass der Gläubiger auf eine Geltendmachung der Grundschuld verzichtet, dieser Fall kommt allerdings nur recht selten zum Einsatz. In den meisten Fällen wird die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens einfach aus dem Grundbuch der Immobilie gelöscht.
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