Bauspardarlehen

Bauspardarlehen

Mehr als 25 Millionen Deutsche besitzen einen Bausparvertrag. Sie nutzen die Vorteile des Bausparens aus den unterschiedlichsten Gründen. Hier finden Verbraucher die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Bausparen und Bauspardarlehen.

Welche Konditionen bieten Bauspardarlehen

Einen Überblick über die aktuellen Konditionen von Bauspardarlehen verschiedener Bausparkassen liefert der nachfolgende Vergleich:

Was versteht man unter einem Bauspardarlehen?

Ein Bauspardarlehen stellt einen Kredit dar, der für Wohn- oder Immobilienzwecke genutzt werden kann. Grundlage für die Auszahlung eines Bauspardarlehens ist immer ein Bausparvertrag, der bei einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Das Bauspardarlehen bietet einen festen Zins- und Tilgungssatz, der bereits vom Vertragsbeginn an fest steht und für die gesamte Dauer der Rückzahlung gilt.

Für wen eignet sich ein Bauspardarlehen?

Ein Bausparvertrag und damit ein Bauspardarlehen eignen sich für alle Verbraucher, die bereits Immobilieneigentum besitzen oder die planen, ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen. Bei vorhandenem Wohneigentum kann das Bauspardarlehen auch für die Renovierung und Modernisierung von Immobilien oder Eigentumswohnungen verwendet werden. Mit dem Bauspardarlehen lässt sich auch der Kauf eines Baugrundstücks finanzieren.

Wie funktioniert ein Bauspardarlehen?

Um ein Bauspardarlehen zu erhalten, muss der dazugehörige Bausparvertrag – entsprechend des Tarifs – bis zu 40 Prozent bzw. bis zu 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Wurde beispielsweise eine Bausparsumme von 50.000 Euro vereinbart, zahlt die Bausparkasse das gesamte Darlehen erst dann aus, wenn der Bausparer bei einer 40 Prozent-Besparung 20.000 Euro angespart wurden. Gleichzeitig mit der Ansparquote erhält der Bausparer eine Bewertungszahl. Die Bausparkassen legen fest, welche Bewertungszahl erreicht werden muss, bevor der Bausparer einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung des Bauspardarlehens erhält.

Welche staatliche Förderung erhalten Bausparer?

Bausparer erhalten in der Phase des Ansparens von der Bausparkasse Guthabenzinsen und können – sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – auch die jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie bekommen. Mit den Prämien fördert der Staat die Schaffung von Wohneigentum für die Eigennutzung. Anspruchsberechtigte, die die staatliche Förderung "mitnehmen" möchten, können dies mit einem Bausparvertrag tun. Die Zinsen und die Prämien fließen in die Ansparsumme des Bausparvertrages ein und beschleunigen die Ansparphase.

Wie gestalten sich die Konditionen bei einem Bauspardarlehen?

Der große Vorteil von Bauspardarlehen gegenüber normalen Baudarlehen: Die Zinshöhe für den Kredit steht bereits vom Vertragsbeginn an fest und gilt ab Auszahlung des Bauspardarlehens für die gesamte Dauer der Rückzahlung. Auch die Höhe des späteren Tilgungssatz wird mit Abschluss des Bausparvertrages fixiert.

Wie sind die Zinsen und Konditionen für Bauspardarlehen im Vergleich mit anderen Formen der Baufinanzierung?

Die Zinsen für Bauspardarlehen liegen etwa auf dem Niveau normaler Baudarlehen. Je nach Tarif beträgt die Spanne zwischen zwei und vier Prozent. Bei klassischen Baufinanzierungen von Banken gelten die angebotenen Zinskonditionen nur für einen bestimmten Festzinszeitraum. Je länger die Zinsbindung bei einer Bank ist, desto höher ist der Zinsaufschlag. Die Zinsen von Bauspardarlehen sind dagegen bis zur letzten Rate unveränderlich. Finanzierungskunden haben bei einem Baudarlehen einer Bank auch das Problem der Anschlussfinanzierung. Wenn der Festzins ausläuft, bietet die Bank meist von sich aus eine Anschlussfinanzierung an. Die Zinsen können unter Umständen dann höher sein, als bei der Erstfinanzierung. Dadurch würde sich auch die monatliche Kreditrate erhöhen.

Wie können Bauspardarlehen in die eigene Baufinanzierung eingebunden werden?

Bauspardarlehen eignen sich durch die längere Vorlaufzeit der Bausparphase zur Ablösung des Restkredites einer Baufinanzierung von einer Bank. Läuft beispielsweise der Festzins bei einer klassischen Bankfinanzierung nach zehn Jahren aus, kann der Restkredit durch ein Bauspardarlehen abgelöst werden. Durch die konkret bekannte Dauer der Rückzahlung des Bauspardarlehens – je nach Tarif zwischen fünf und 20 Jahren – kann die vollständige Rückzahlung einer Baufinanzierung dadurch überschaubar geplant werden.

Wie können Bauspardarlehen miteinander vergleichen werden?

Bausparkassen müssen – genauso wie alle Kreditanbieter – den effektiven Jahreszins für Bauspardarlehen angeben. Durch den effektiven Jahreszins können verschiedene Angebote für Bauspardarlehen miteinander verglichen werden. Sinnvoll ist auch ein Vergleich des Zins- und Tilgungsbeitrags in der Darlehensphase, der von den Bausparkassen bei den jeweiligen Tarifen angegeben wird.

Welche Besonderheiten sind beim Abschluss eines Bauspardarlehens zu beachten?

Voraussetzung für den Abschluss eines Bauspardarlehens ist immer der Abschluss eines Bausparvertrages. Hierfür berechnen die meisten Bausparkassen eine Abschlussgebühr in Höhe von 1 Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 30.000 Euro sind das zum Beispiel 300 Euro. Die Gebühr wird mit den ersten Sparraten verrechnet und kann bei vorzeitiger Vertragskündigung auch nicht zurückgefordert werden.

Da der Bausparvertrag vor der Darlehensphase erst bespart werden muss, erfolgt die Darlehensauszahlung im Regelfall nach sieben bis zehn Jahren. Verbraucher, die das Bauspardarlehen schneller in Anspruch nehmen möchten, können die Mindesteinzahlung sofort bei Vertragsabschluss einzahlen. Damit halbiert sich meistens die Wartezeit bis zur Zuteilung.

Bei der Auszahlung zum Zuteilungszeitpunkt erhält der Bausparer die komplette Bausparsumme ausgezahlt. Durch die Sparraten und Zuschüsse liegt der Kreditanteil jedoch nur bei 50 oder 60 Prozent. Damit werden auch nur auf diesen Kreditanteil die Kreditzinsen berechnet.

Zum Nachweis der Berechtigung der staatlichen Förderung müssen entsprechende Belege der wohnwirtschaftlichen Nutzung erbracht werden. Dies können Quittungen bzw. Bau- oder Sanierungsrechnungen sein. Sind die Nachweise nicht ausreichend, besteht die Möglichkeit, dass die staatlichen Zuschüsse zurückgezahlt werden müssen.

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