Grundschuld

Grundschuld

Als Grundschuld bezeichnet man ein Pfandrecht, welches einem Darlehensgeber als Sicherheit übereignet werden kann. Dieser hat damit die Berechtigung, das Grundstück und die darauf befindliche Immobilie zu pfänden, falls der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine andere Art einer diesbezüglichen Sicherheit ist die Hypothek, welche sich allerdings ausschließlich auf das auf dem Grundstück befindliche Gebäude bezieht und somit gegenüber einer Grundschuld leicht benachteiligt ist. Aus diesem Grund fordern viele Darlehensgeber statt einer Hypothek vom Kreditnehmer lieber eine Grundschuld. Die Grundschuld wird in das Grundbuch der jeweiligen Immobilie eingetragen.

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