Rangstelle
Die so genannte Rangstelle ist ein Fachbegriff aus dem Finanzierungswesen für Immobilien. Wird eine Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie eingetragen, so ist der Gläubiger dazu berechtigt, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers von seiner Grundschuld Gebrauch zu machen und die Immobilie zu seinen Gunsten zu verwerten.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, mehrere Belastungen ins Grundbuch einer Immobilie einzutragen. In diesem Fall wird jede Belastung mit einer Rangstelle versehen, welche die Reihenfolge festlegt, in der die Gläubiger bei einer Zwangsvollstreckung von der Verwertung der Immobilie profitieren können. Der Gläubiger mit der Rangstelle 1 erhält also als erster seinen Anteil aus dem Versteigerungserlös der Immobilie.
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