Eigentümergrundschuld

Eigentümergrundschuld

Was ist eine Eigentümergrundschuld?

Eine Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, die im Grundbuch auf den Grundstückseigentümer eingetragen ist.

Wie entsteht eine Eigentümergrundschuld?

Eine Eigentümergrundschuld kann auf drei Wegen entstehen:

Umschreibung einer Hypothek in eine Eigentümergrundschuld

Hat der Besitzer eines Grundstückes einen Kredit durch eine Hypothek auf das Grundstück abgesichert und diesen wie vertraglich vereinbart zurückgezahlt, kann er die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld umschreiben lassen.

Rückzahlung eines Hypothekendarlehens ohne Löschung der Hypothek

Lässt der Besitzer eines Grundstückes nach vollständiger Tilgung eines Hypothekendarlehens die Hypothek nicht löschen, wird sie kraft Gesetzes zu einer Eigentümergrundschuld. Hintergrund ist, dass eine Hypothek an eine bestimmte Forderung gebunden ist. Ist die Forderung erloschen, kann die Hypothek nicht weiter bestehen. In diesem Fall wird sie gemäß § 1177 BGB in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.

Eintragung durch den Grundstückseigentümer selbst

Eine Eigentümergrundschuld kann auch der Grundstückseigentümer selbst im Grundbuch eintragen lassen. Ziel kann dabei etwa sein, sich im Falle einer späteren Kreditaufnahme einen bevorzugten Rangplatz zu sichern. Alternativ kann die Eigentümergrundschuld dann später für einen neuen Kredit wiederverwendet werden, ohne dass erneut Kosten für die Eintragung im Grundbuch entstehen.

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