Freistellungsvereinbarung

Freistellungsvereinbarung

Werden Eigentumswohnungen durch einen Bauträger finanziert, so fordert das finanzierende Kreditinstitut oftmals eine so genannte globale Grundschuld. Dabei wird die Grundschuld auf alle Eigentumswohnungen gleichmäßig verteilt. Dies hat zur Folge, dass, wenn einzelne Wohnungen bereits in der Bauphase verkauft werden, der zukünftige Käufer bereits vor Fertigstellung des Objekts erste Zahlungen zu leisten hätte. Um ihn in diesem Fall nicht mit der anteiligen Grundschuld zu belasten, verpflichtet sich der Bauträger durch eine Freistellungsvereinbarung, das erworbene Objekt nach Zahlung des kompletten Kaufpreises von der Grundschuld freizustellen.

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