Rentenhypothek
Unter einer Rentenhypothek versteht man einen speziellen Kredit, der an ältere Menschen bzw. Rentner ausgegeben wird. Das dahinter stehende Prinzip ist relativ leicht zu verstehen: Rentner können in der Regel bis zu 60% des Beleihungswertes ihrer Immobilie als Darlehen ausgezahlt bekommen.
Eine Tilgung muss für diesen Kredit nicht vorgenommen werden, der Kapitalnehmer zahlt also nur die anfallenden Zinsen. Die Tilgung des Kredites erfolgt durch die Verwertung der Immobilie, die erfolgt, wenn der Kreditnehmer verstorben ist. Dazu wird im Grundbuch der Immobilie eine erstrangige Hypothek eingetragen. Einziger Nachteil bei dieser Kreditform: Eventuelle Erben gehen leer aus. Daher kommt eine Rentenhypothek insbesondere für kinderlose Paare infrage.
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