Restschuldversicherung bei Baufinanzierungen
Die Aufnahme einer Immobilienfinanzierung ist für die meisten Kreditnehmer eine große finanzielle Belastung. Nicht selten ist die Finanzierung des Eigenheims erst nach 15, 20 oder mehr Jahren vom Tisch. Wenn der Hauptverdiener stirbt, müssen die Kreditraten von den Angehörigen weiter getragen werden. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies nicht selten der finanzielle Ruin. Um dieses Szenario zu vermeiden, sollte das Darlehen mit einer so genannten Restschuldversicherung ergänzt werden. Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Art Risikolebensversicherung, deren erstes Ziel die Deckung der Restschuld, also der ausstehenden Zins- und Tilgungsraten, beim Tod des Versicherungsnehmers ist. Anders als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wird bei der Restschuldversicherung allerdings kein Kapital angespart, so dass die Beiträge auch deutlich günstiger ausfallen. Eine solche Restschuldpolice muss nicht zwingend bei der kreditgebenden Bank abgeschlossen werden.
Welche Arten der Restschuldversicherungen gibt es?
Es gibt zwei Varianten der Restschuldversicherung:
- Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr konstant um den gleichen Betrag. Somit kann es zwischenzeitlich zur Unterdeckung für die Restschuldsumme kommen, so dass im Todesfall die Versicherungssumme zur vollständigen Tilgung des Restbetrages nicht ausreicht. Diese Versicherungsform sollte nur angestrebt werden, wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist.
- Die empfohlene und auch in der Praxis bevorzugte Vorgehensweise sieht eine jährliche Anpassung der Versicherungssumme an die Restschuld vor. Zwar sinkt die Restschuld, allerdings ist es möglich, dass die monatlichen Beträge in der ersten Zeit steigen. Dies hängt damit zusammen, dass mit der Lebenserwartung auch das Todesfallrisiko steigt. Zum Ende des Versicherungsvertrages hin sinkt der Beitrag allerdings deutlich ab.
Der Versicherungsbeitrag orientiert sich zum einen an der Gesamtlaufzeit des Darlehens, den Sollzins und dem Tilgungsplan zum anderen an Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Kunden. Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren, sollten Gesundheitsfragen zu eventuellen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Abhängig von der Vertragsgestaltung können im Rahmen der Restschuldversicherung einzelne Elemente oder das komplette Spektrum abgesichert werden. So kann die Versicherung nicht nur im Todesfall einspringen, sondern auch bei Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit. Allerdings sind die zwei letztgenannten Versicherungen meist mit zahlreichen Klauseln versehen, so dass es passieren kann, dass Kunden im Ernstfall keinen Cent sehen. Diese Angebote sind, anders als beim Todesfall, deshalb überflüssig.
Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Da eine Restschuldversicherung im Todesfall einspringt, erübrigt sich der Abschluss einer solchen, wenn der Kreditnehmer bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat. Auch wenn der Kreditnehmer alleine lebt, also keine Familie gegen finanzielle Risiken abgesichert werden muss, kann auf den Abschluss verzichtet werden.
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Kreditnehmer sollten nicht gleich das erste Angebot ihres Kreditfinanzierers annehmen, denn eine solche Restschuldversicherung gibt es auch bei anderen Anbietern. Angesichts der deutlichen Beitragsunterschiede ist ein Vergleich sehr sinnvoll. Um die Beiträge vergleichbar zu machen, wird der so genannte Barwert zugrunde gelegt. Dieser gibt an, welcher Betrag gegenwärtig zur Verfügung stehen müsste, um über die Vertragslaufzeit die Versicherungsbeträge zu finanzieren. Dafür werden die zu zahlenden Prämien auf den heutigen Wert abgezinst, das heißt mit einem entsprechenden Zinsfaktor multipliziert. Das Angebot mit dem geringsten Barwert ist auch das günstigste. Sie können sich den Barwert von Ihrem Versicherer ausrechnen lassen.
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