Eine Teilungserklärung kommt sehr oft beim Erwerb von Wohnungseigentum zum Einsatz. In dieser Erklärung wird schriftlich festgelegt, welche Teile des Objekts als Gemeinschaftseigentum gelten und welche dem Wohnungseigentümer in Form von Sondereigentum allein gehören. So kann beispielsweise in einer Teilungserklärung auch festgelegt werden, welcher Anteil am gemeinsam genutzten Grundstücke jedem Wohnungseigentümer zusteht. Die Teilungserklärung muss anschließend von allen Wohnungseigentümern unterschrieben werden. Auch bei Änderungen müssen grundsätzlich alle Eigentümer zustimmen.
Teilungserklärung
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