Schuldzinsen

Schuldzinsen

Wird eine Immobilie finanziert, die anschließend vermietet werden soll, so kann der Eigentümer die Kosten für die Finanzierung samt Zinsen steuerlich absetzen. Bei Letzterem spricht man auch von Schuldzinsen. Diese werden im Rahmen der Jahressteuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht. Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie bereits vor dem Abschluss des Finanzierungsmodells vermietet war oder nicht. Grundsätzlich verringern die Schuldzinsen die Steuerlast des Eigentümers, sie sind also in etwa wie Werbungskosten zu handhaben.

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