Schuldübernahme
Beim Kauf einer Immobilie, die noch nicht vollständig abbezahlt ist, ergibt sich oft die Notwendigkeit, dass der neue Eigentümer in den Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung einsteigt und dadurch die noch bestehende Kreditschuld übernimmt. Dabei spricht man auch von einer Schuldübernahme. Für eine solche Schuldübernahme existieren feste Regularien, so muss beispielsweise der Gläubiger sein Einverständnis dazu geben. In der Regel wird für eine Schuldübernahme ein eigener Vertrag ausgearbeitet, in dem alle Konditionen sowie die Modalitäten der Schuldübernahme schriftlich festgehalten werden.