Schätzgebühr

Schätzgebühr

Soll der Wert einer Immobilie geschätzt werden, so zieht dies in der Regel aufwändige Berechnungsmaßnahmen nach sich. In der Regel wird eine solche Schätzung durch einen Sachverständigen vorgenommen, der für seine Arbeit ein Honorar erhält. Dieses Honorar bezeichnet man auch als Schätzgebühr.

Die Schätzgebühr kann entweder als Pauschalbetrag festgelegt werden, sie kann sich aber auch am eigentlichen Wert der Immobilie oder am Beleihungswert orientieren. Die Kosten für die Wertermittlung obliegen in der Regel dem Kreditnehmer, sie fließen entweder als Teil in die Nebenkosten des Kredites mit ein oder werden direkt bei Auszahlung des Darlehens fällig und daher einbehalten.

Copyright © 2024 by Baufinanzierungsrechner.net. All Rights reserved.

»