Ratenverzug

Ratenverzug

In jedem Darlehensvertrag werden feste Raten zur Rückzahlung eines Darlehens vereinbart, die der Darlehensnehmer in der Regel in monatlichen Abständen zu leisten hat. Kann dieser nun aufgrund seiner finanziellen Situation der Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachkommen, befindet er sich in einem Ratenverzug.

Je nachdem, mit wie vielen Raten er in Verzug ist, kann der Gläubiger das Darlehen kündigen und den restlichen noch offenen Kreditbetrag in einer Summe zur Rückzahlung fällig stellen. Außerdem ist er unter Umständen dazu berechtigt, einen Verzugsschaden geltend zu machen. Dieser setzt sich beispielsweise aus entgangenen Zinseinnahmen durch die verspätete Ratenzahlung sowie den Kosten für einen erhöhten Verwaltungsaufwand zusammen. Den Verzugsschaden muss dann ebenfalls der Kreditnehmer ersetzen.

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