Kreditkündigung

Kreditkündigung

Unter einer Kreditkündigung versteht man eine einseitige Erklärung, einen Darlehensbetrag zu beenden. Diese Erklärung kann sowohl von Seiten des Kreditgebers – also zum Beispiel durch eine Bank oder Bausparkasse – als auch durch den Kreditnehmer ausgesprochen werden. Ein Sonderfall besteht allerdings bei Hypothekendarlehen. Diese sind, sofern sich der Kreditnehmer an die vertraglich festgelegten Bedingungen hält, von Seiten der Bank nicht kündbar. Der Kreditnehmer dagegen kann das Darlehen zum Ablauf der Zinsfestschreibungszeit kündigen.

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