Katasteramt

Katasteramt

Das Katasteramt ist im Rahmen einer Gemeinde dafür zuständig, Verzeichnisse aller innerhalb der Gemeinde befindlichen Grundstücke anzulegen und in spezielle Karten einzuzeichnen. Hierbei werden die Größe, die Lage sowie einige andere Faktoren des Grundstücks festgelegt. Die einzelnen Grundstücke werden dabei in der Regel als Flurstücke oder Flure bezeichnet. Die gesamte Gemeinde bezeichnet man dagegen als Gemarkung. Jeder Bürger hat das Recht, bei Bedarf Einsicht in die Karten des Katasteramtes zu nehmen, um sich beispielsweise über Grundstücksgrößen, Lagen etc. zu informieren.

Kostenloses und unverbindliches Angebot für Baufinanzierung anfordern

Wenn Sie sich bei der Planung Ihrer Baufinanzierung von Experten unterstützen lassen wollen, bieten wir Ihnen nachfolgend die Möglichkeit, sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot ausarbeiten zu lassen:

Copyright © 2024 by Baufinanzierungsrechner.net. All Rights reserved.

»