Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage betrifft vorrangig Eigentümer von Wohnungen in gemeinschaftlich genutzten Immobilien. Bei diesen Objekten wird ein Pauschalbetrag festgelegt, der von jedem Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlen ist, und der alle Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am gemeinsamen Eigentum beinhaltet. Bei solch gemeinsamem Eigentum kann es sich beispielsweise um Treppenhäuser, Fahrstühle, Gärten, Kellerräume etc. handeln.

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