Grunderwerbssteuer
Wie der Name bereits andeutet, fällt die Grunderwerbsteuer jeweils beim Erwerb eines Grundstücks an. In den meisten Regionen Deutschlands beträgt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,50% und 6,50%, berechnet auf den Kaufpreis des Grundstücks. Ist auf dem Grundstück ein Gebäude vorhanden, so fließt dies in die Berechnung der Grunderwerbsteuer mit ein, sie ist also immer auf den Gesamtkaufpreis von Grundstück und Immobilie zu berechnen. Im Gegensatz zur regelmäßig fälligen Grundsteuer muss die Grunderwerbsteuer nur einmal bezahlt werden.
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