Gesamtschuldner

Gesamtschuldner

Von einem Gesamtschuldner spricht man, wenn im Rahmen einer Finanzierung mehrere Schuldner für den gesamten Kreditbetrag haften. Hierbei kann also jeder einzelne Schuldner in voller Höhe haftbar gemacht werden, wobei sich der Kreditgeber letztendlich aussuchen kann, von welchem Schuldner er die Zahlung verlangt. Selbstverständlich kann dabei die Kreditsumme nur einmal verlangt werden. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird oftmals bei nicht verheirateten Paaren beziehungsweise eheähnlichen Gemeinschaften festgelegt, sie gibt der finanzierenden Partei eine erhöhte Sicherheit.

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