Geförderter Wohnbau

Geförderter Wohnbau

Für einzelne Personengruppen – teilweise auch für jeden Antragsteller – besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Wohnbauprojektes öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Diese Fördermittel können vielfältiger Natur sein. Neben direkten finanziellen Zuschüssen versteht man auch besonders günstige Kredite bzw. Baufinanzierungen, steuerliche Erleichterungen sowie Bürgschaften unter öffentlich gefördertem Wohnbau. Dabei sollen insbesondere benachteiligte Personengruppen, zum Beispiel Familien mit vielen Kindern, Ältere oder Schwerbehinderte in den Genuss solcher Fördermittel kommen. Als erste Ansprechpartner für eine evtl. zustehende Förderung dienen in der Regel die Stadt- bzw. Kommunalverwaltungen.

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