Erschließungskosten

Erschließungskosten

Bevor ein Grundstück bebaut werden kann, muss es zunächst erschlossen werden. Darunter versteht man alle Maßnahmen, die dazu notwendig sind, eine Immobilie an die Gas-,Wasser- und Elektrizitätsversorgung anzuschließen. Dies beinhaltet beispielsweise das Verlegen von Abwasserrohren zum Grundstück, den Anschluss von elektrischen Leitungen etc. Die Kosten, die für solche Arbeiten anfallen, werden folgerichtig Erschließungskosten genannt. Grundsätzlich muss der Grundstückseigentümer diese Kosten selbst tragen.

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