Bürgschaft

Bürgschaft

Die so genannte Bürgschaft zählt zu den Kreditsicherheiten. In diesem Fall verpflichtet sich der Bürge, für die finanziellen Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber mit seinem Vermögen einzustehen. Kann der Kreditnehmer seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen, muss der Bürge mit seinem Vermögen einspringen und diese weiter bedienen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet.

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