Abgeltungssteuer
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die bis dato geltende Kapitalertragssteuer von der neuen Abgeltungssteuer abgelöst. Ihr Ziel: Das Steuersystem sollte vereinfacht werden, indem der Kapitalanleger mit der Zahlung eines Steuersatzes in Höhe von pauschal 25% aller Ansprüche des Finanzamtes ihm gegenüber abgegolten hat. Lediglich der Solidaritätszuschlag sowie eventuell die Kirchensteuer können noch hinzukommen. Erschwerende Faktoren wie beispielsweise die Spekulationsfrist oder auch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren sind damit weggefallen. Für die meisten Anleger ergibt sich durch die Zahlung eines Steuersatzes von pauschal 25% ein Gewinn gegenüber der vorher geltenden Kapitalertragsteuer, lediglich Kapitalanleger mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25% würden theoretisch einen Verlust erwirtschaften. Sie können sich aber die zu viel gezahlten Steuerbeträge im Rahmen ihrer Steuererklärung wieder zurückholen.
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