Notarkosten

Notarkosten

Beim Erwerb einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks fallen regelmäßig Kosten, z. B. für die Änderung der Grundbucheinträge etc., an. Einige Aufgaben können nur durch einen Notar erledigt werden, der dafür ein Honorar erhält. Dieses Honorar fließt dann in die Nebenkosten mit ein, beziehungsweise bildet einen Teil dieser Kosten. Neben den Notarkosten fallen beispielsweise auch noch die Grunderwerbssteuer, die Kosten für das Gericht sowie eventuelle Kosten für Makler und/oder Gutachter an. Alle diese Posten zusammen bilden schließlich die Nebenkosten.

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