Nichtabnahmeentschädigung
Die Nichtabnahmeentschädigung ist dann zu zahlen, wenn bereits ein Vertrag für ein Darlehen abgeschlossen wurde, der Kreditnehmer dieses aber dann doch nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. In einem solchen Fall entgeht der Bank ein Gewinn. Um den Verlust auszugleichen, ist in vielen Kreditverträgen festgelegt, dass vom Kreditnehmer bei Nichtabnahme des Darlehens eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen ist. Wie hoch diese ausfällt, kann individuell zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart werden. Sie kann in einem Absolutbetrag festgelegt werden, aber auch prozentual von der Kredithöhe abhängig sein.
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