Miteigentum
Das Miteigentum kennt man vorrangig aus dem Bereich der Eigentumswohnungen. Hierbei gehört jedem Eigentümer einer Wohnung ein bestimmter Teil der Immobilie. Der Besitzer einer solchen Wohnung ist also nicht allein Eigentümer des Gebäudes, sondern erhält lediglich ein Miteigentum. Doch auch bei Einfamilienhäusern kann es durchaus Miteigentum geben, wenn zum Beispiel mehrere Parteien zusammen das Objekt erwerben. Man bezeichnet dies auch als Gemeinschaftseigentum.
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