Grundbuch
Das Grundbuch ist ein spezielles Register, in dem die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken dokumentiert sind. Auch alle mit dem Grundstück im Zusammenhang stehenden Rechte sowie auf das Grundstück entfallende Lasten werden in das Grundbuch eingetragen. Dabei kann es sich beispielsweise um Grundschulden, Hypotheken etc. handeln. Üblicherweise wird das Grundbuch einer Gemeinde beim zuständigen Amtsgericht geführt, lediglich in Baden-Württemberg sind die Gemeinden selbst dafür zuständig. Jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist dazu berechtigt, Einsicht in das Grundbuch des jeweiligen Grundstücks zu nehmen. Zusätzlich kann er gegen eine geringe Kostenpauschale einen Grundbuchauszug anfordern, in dem die jeweiligen Informationen schriftlich niedergelegt sind.
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