Gesamtschuldner
Von einem Gesamtschuldner spricht man, wenn im Rahmen einer Finanzierung mehrere Schuldner für den gesamten Kreditbetrag haften. Hierbei kann also jeder einzelne Schuldner in voller Höhe haftbar gemacht werden, wobei sich der Kreditgeber letztendlich aussuchen kann, von welchem Schuldner er die Zahlung verlangt. Selbstverständlich kann dabei die Kreditsumme nur einmal verlangt werden. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird oftmals bei nicht verheirateten Paaren beziehungsweise eheähnlichen Gemeinschaften festgelegt, sie gibt der finanzierenden Partei eine erhöhte Sicherheit.
Kostenloses und unverbindliches Angebot für Baufinanzierung anfordern
Wenn Sie sich bei der Planung Ihrer Baufinanzierung von Experten unterstützen lassen wollen, bieten wir Ihnen nachfolgend die Möglichkeit, sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot ausarbeiten zu lassen: