Bauherrenhaftpflichtversicherung
Nachdem der Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde, wird dieser zunächst ausführlich geprüft. Sind alle Vorgaben ausreichend erfüllt, erteilt die Behörde die Baugenehmigung. Ohne diese Genehmigung darf kein Bauherr mit dem Bau seiner Immobilie beginnen. Die Baugenehmigung ist für freistehende Gebäude grundsätzlich immer erforderlich, lediglich beim Wohnungsbau reicht es in einigen Bundesländern in Deutschland aus, eine so genannte Bauanzeige zu erstellen.
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