Arbeitnehmersparzulage
Durch die Arbeitnehmersparzulage soll hierzulande der Aufbau von privatem Vermögen gefördert werden. Wie der Name bereits andeutet, kann diese Förderung allerdings nur durch Personen in Anspruch genommen werden, die einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen. Außerdem darf der Berechtigte eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese liegt momentan für Alleinstehende bei 17.900 € Jahreseinkommen, für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag auf 35.800 €. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, in welcher Form er seine Sparzulage investiert. Infrage kommen beispielsweise Bausparverträge, aber auch Lebensversicherungen oder Investmentfonds.
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