Sondereigentum

Sondereigentum

Das sogenannte Sondereigentum spielt in der Regel bei Eigentumswohnungen eine Rolle. Es bildet das Gegenstück zum Gemeinschaftseigentum. Als Sondereigentum bezeichnet man somit alle Teile, die der Eigentümer ausschließlich selbst nutzt – in diesem Fall also die Wohnung selbst. Dagegen zählen zum Gemeinschaftseigentum – wie der Name bereits andeutet – alle Einrichtungen, die von mehreren oder allen Wohnungseigentümern gemeinsam genutzt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Hausflure, Kellerräume, Garagen, Gartenanlagen etc. handeln.

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